yqbt Tauwetter- wer für Dachlawinen haftet_23
April 6, 2010 at 2:28 pm • Posted in Muks Boots • 1 Comment
Werden Passanten durch herabfallende Schnee- oder Eisklumpen verletzt, ist der Hauseigentümer in der Pflicht: Er muss für Sachsch?den und Personensch?den haften, sofern er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Im Einzelfall kann aber auch der Mieter des Geb?udes zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Verkehrssicherungspflicht im Mietvertrag auf ihn übertragen wurde. In Gebieten, die erfahrungsgem?? von st?rkerem Schneefall betroffen sind und in denen gewohnheitsm??ig mit Dachlawinen zu rechnen ist, k?nnen dabei bestimmte Sicherheitsma?nahmen vorgeschrieben sein.
Wenn das Dach versinkt…