sldv Tauwetter- wer für Dachlawinen haftet_59
Wenn das Dach versinkt…
Für Hausbesitzer bedeutet dies, Schneefanggitter oder Schneestopper am Dach anbringen zu lassen. Dies empfiehlt sich vor allem bei H?usern mit st?rkerer Dachneigung. ?Besteht die akute Gefahr, dass eine Dachlawine über einer ?ffentlichen Stra?e abgeht, sollte der Hausbesitzer Warnschilder und Stangen an der Hausfassade aufstellen, um den Gehweg freizuhalten“, lautet der Rat von Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S.
Um bei besonders starken Schneef?llen auf Nummer sicher zu gehen, k?nnen noch drastischere Ma?nahmen empfehlenswert sein. Freilich kann von Hausbesitzern nicht verlangt werden, dass sie jeden Tag aufs Dach klettern und dort den Schnee wegfegen. Aber sie müssen nach heftigen Schneef?llen oder bei pl?tzlichem Tauwetter das Dach überprüfen. Bei Schneebergen, die sich nicht entfernen lassen, müssen gut sichtbare Warnschilder auf die m?gliche Gefahr aufmerksam machen. Autofahrer und Fu?g?nger sollten derartige Hinweise unbedingt beachten.
Haftung für besch?digte Autos
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Wer grunds?tzlich für Sch?den haftet
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Werden Passanten durch herabfallende Schnee- oder Eisklumpen verletzt, ist der Hauseigentümer in der Pflicht: Er muss für Sachsch?den und Personensch?den haften, sofern er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Im Einzelfall kann aber auch der Mieter des Geb?udes zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Verkehrssicherungspflicht im Mietvertrag auf ihn übertragen wurde. In Gebieten, die erfahrungsgem?? von st?rkerem Schneefall betroffen sind und in denen gewohnheitsm??ig mit Dachlawinen zu rechnen ist, k?nnen dabei bestimmte Sicherheitsma?nahmen vorgeschrieben sein. Tauwetter: wer für Dachlawinen haftet |
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Nachdem V?terchen Frost in den vergangenen Wochen ganz Deutschland in seinen F?ngen hatte und angesichts ausfallender Züge gar von ?sibirischen Temperaturen“ die Rede war, k?nnen sich Teile der Republik inzwischen wieder über Plusgrade freuen. Allerdings erh?hen Regenf?lle das Gewicht der Schneemassen auf den D?chern und bringen gef?hrliche Dachlawinen ins Rutschen. Womit Hausbesitzer bei steigenden Temperaturen rechnen müssen und wie die Haftungssituation für Hausbesitzer aussieht, erl?utert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Eis und Schnee: Gef?hrliche Kombination auf dem Dach |
Wird ein parkendes Auto von einer Dachlawine besch?digt, haftet der Hauseigentümer nur dann für den Schaden, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Auch der Autohalter tr?gt n?mlich eine gewisse Mitverantwortung, da er bei widrigen Wetterverh?ltnissen für den Schutz seines Fahrzeuges zu sorgen hat. ?Wer bei anhaltendem Schneefall sein Auto in der N?he eines Hauses parkt, muss sich der m?glichen Gefahr durch Dachlawinen bewusst sein“, so Anne Kronzucker.